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Zuletzt aktualisiert am 01.02.2012 |
Fachberatung & Vermittlung
Laut § 23 des Sozialgesetzbuchs VIII haben Tagespflegepersonen und Personensorgeberechtigte den Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Tagespflege. Als Delegationsaufgabe des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn richtet sich das Beratungsangebot des Netzwerks an
- interessierte Frauen und Männer, die Tagesbetreuung anbieten möchten
- Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind suchen
- Kinderfrauen.
Dafür steht Ihnen ein Team von professionellen Beraterinnen des Netzwerks
zur Verfügung.
Sprechzeitenübersicht:
Bitte achten Sie die mit Sternchen (*) markierten Sprechzeiten! Während der Ferienzeiten kann die Erreichbarkeit eingeschränkt sein.
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Fachberaterinnen:
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Hildegard Darwig |
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Heike Jansen |
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Lilly Kemmer-Garzke |
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Paulina Logrono Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. Fritz-Tillmann-Str. 8 - 12 53113 Bonn Tel: 0228 - 108 249 Fax: 0228 - 108 200 paulina.logrono@caritas-bonn.de |
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Birgitt Radeloff Tel. Sprechzeiten: Mo, Mi - Fr 8 bis 9 Uhr Di 13 bis 15 Uhr Familien- und Nachbarschaftszentrum Wittelsbacherring 22 53113 Bonn Tel: 0228 - 26 55 17 Fax: 0228 - 41 00 27 88 b.radeloff@werkstatt-friedenserziehung.de |
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Dorothea Krauch-Kompalik |
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Lidwine von Boeselager |
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Dörthe Ewald |
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Andrea Kästner Tel. Sprechzeiten: Do 10 bis 12 Uhr Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Bonn e.V. Beethovenstr. 38a 53115 Bonn Telefon 0228 - 7660422 Telefax 0228 - 7660410 andrea.kaestner@kinderschutzbund-bonn.de |
Eltern:
In zentralen Informationsveranstaltungen werden Eltern über die rechtlichen
Rahmenbedingungen, Vertragsgestaltung und andere wichtige Themen informiert.
Die Eltern bekommen im Anschluss an die Veranstaltungen die Datenbögen
des Netzwerks ausgehändigt, die für eine Vermittlung benötigt
werden. Danach können individuelle Termine mit den Beraterinnen vereinbart
werden, um auf die speziellen Bedürfnisse von Eltern und Kindern einzugehen.
Die Informationsveranstaltungen finden Sie unter der Rubrik "Termine"
Kinderfrau:
Kinderfrauen arbeiten weisungsgebunden im Privathaushalt der Eltern im
Rahmen einer abhängigen Beschäftigung. Sie sind bei ihren Arbeitgebern,
den Eltern der Tageskinder, über einen gesetzlich vorgegebenen Arbeitsvertrag
angestellt. Es empfiehlt sich für die detaillierten Arbeitsinhalte
eine schriftliche Arbeitsplatzbeschreibung zu formulieren.
Abhängig von der Höhe des Entgeltes ist bei einer geringfügigen
Beschäftigung die Minijobzentrale als Einzugsstelle zuständig,
bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung die Krankenkasse
des Versicherten.
Im Falle eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses ist die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Heyestr. 99, 40625 Düsseldorf, zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Fachberatungsstellen des Netzwerks.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Fachberaterinnen.









